Stadt Bamberg prüft Einlegung einer Beschwerde gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth

Veröffentlicht am 22.03.2010 in AntiFa/Migration

"Jeder Tag den die NPD in Bamberg verbringt ist einer zuviel", kommentierte Oberbürgermeister Andreas Starke die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Das Gericht hat heute/am Montag (22. März 2010), dem Eilantrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf Nutzung des Hegelsaals der Konzert- und Kongresshalle Bamberg teilweise, d.h. für eine Nutzung am 4. und 5. Juni 2010 stattgegeben. Beantragt hatte die NPD zusätzlich auch eine Nutzung am 6. Juni. Eine Nutzung am 6. Juni 2010 hat das Gericht in seiner Entscheidung jedoch abgelehnt und ist insoweit der Argumentation der Stadt Bamberg gefolgt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stößt bei der Stadt Bamberg nur sehr schwer auf Akzeptanz. Oberbürgermeister Starke hat sofort die Prüfung einer Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in Auftrag gegeben, da nach Auffassung der Stadt Bamberg auch der 4. Juni nicht für die NPD frei gehalten werden muss.

 

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