Bayerischer Verfassungsgerichtshof hält Beiträge für verfassungskonform – SPD-Hochschulsprecherin Zacharias: Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit sind leider nicht immer das Gleiche
Bayerischer Verfassungsgerichtshof hält Beiträge für verfassungskonform – SPD-Hochschulsprecherin Zacharias: Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit sind leider nicht immer das Gleiche
Die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Isabell Zacharias, bedauert das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren. Die SPD hatte die Studierendenvertreter in ihrer Klage unterstützt. „Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hat untermauert, dass Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit leider nicht immer das Gleiche sind. Die Bayerische Staatsregierung muss sich dennoch die Frage stellen, ob sie in Bayern weiter die soziale Auslese durch Studiengebühren fortsetzen möchte. An der Haltung der SPD ändert dieses Urteil natürlich nichts. Bildung darf unserer Auffassung nach nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängig sein", so die Münchner Abgeordnete.
In fünf von 16 deutschen Bundesländern werden noch Studiengebühren erhoben. In Hessen und Österreich wurden die Studiengebühren inzwischen wieder abgeschafft. Selbst die CDU in Sachsen und Thüringen hat sich gegen Studiengebühren ausgesprochen.
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