Soziales
Mit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses kommen wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Bundestagsabgeordneter Andreas Schwarz:
„Alleinerziehende leisten enorm viel. Sie und ihre Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.“
Der neue Unterhaltsvorschuss stellt in diesen Fällen sicher, dass der Staat - wenn nötig auch dauerhaft - einspringt, wenn Kinder Unterstützung brauchen.
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